Zivilrecht allgemein

Das Zivilrecht (auch Bürgerliches Recht genannt) regelt die Beziehungen natürlicher und juristischer Personen untereinander. So sind z.B. die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zwischen Nachbarn, zwischen Mieter und Vermieter, zwischen Käufer und Verkäufer, zwischen Bauherrn und Archtiekt u.s.w. dem Zivilrecht zuzuordnen.

 

Zum Zivilrecht gehören z.B. die Rechtsgebiete

 

 

 

  

 


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