Kompetenzen
Ich verfüge über mehr als 30-jährige Berufserfahrung auf allen Rechtsgebieten, mit denen der "Normalbürger" sowie kleine und mittelständische Unternehmen regelmäßig in Berührung kommen können. Hierzu gehören das gesamte Spektrum des Zivil- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und große Teile des öffentlichen Rechts. Daneben führe ich seit 2003 zusätzlich den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht".
Immer öfter werde ich danach gefragt, worauf meine Kanzlei spezialisiert ist. Zu solchen Anfragen kommt es deshalb, weil viele Mandanten, von einer maßlos ausufernden Anwaltswerbung verunsichert, glauben, dass sie für ihr Rechtsproblem einen Spezialisten benötigen. Das kann im Einzelfall durchaus vorkommen, ist in den allermeisten Fällen jedoch nicht erforderlich.
Tatsächlich kommt es nämlich nicht so sehr auf eine vermeintliche "Spezialisierung" an, sondern vielmehr auf einen offenen und fairen Umgang mit den Mandanten.
Sofern sich ein Mandant mit einem Problem an mich wendet, das nicht in meinen Kompetenzbereich fällt, wird er hierüber offen und ehrlich aufgeklärt. Oft sind wir dann auch in der Lage, einen Kontakt zu einem qualifizierten Fachanwalt herzustellen, so dass sich die Suche nach einem (nicht selten selbst ernannten!) "Spezialisten" im Internet oder in der Tagespresse erübrigt.
Hier finden SIe eine kleine Auswahl der von uns betreuten Rechtsgebiete:
Zivilrecht allgemein
Arbeitsrecht
Familienrecht
Erbrecht
Verkehrsrecht
Strafrecht