Kosten

Die Kosten für eine anwaltliche Tätigkeit richten sich nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Wir hören immer wieder, dass sich Menschen nicht trauen, mit einem rechtlichen Problem bei einem Rechtsanwalt vorzusprechen, weil sie befürchten, dass schon durch eine erste Kontaktaufnahme unkalkulierbare Kosten entstehen.

Wir möchten unseren Mandanten diese Angst nehmen. Zwar können wir Sie  nicht kostenlos beraten oder vertreten. Wenn Sie sich jedoch nicht sicher sind, ob Sie von uns beraten oder vertreten werden möchten, können uns gern zunächst völlig unverbindlich Ihr Rechtsproblem und den zugrundeliegenden Lebenssachverhalt schildern. In der Regel können wir anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung die in etwa zu erwartenden Kosten ermitteln. Kosten entstehen erst, wenn Sie die Beratung / Vertretung wünschen und das Mandat von uns angenommen wird. 

Tätigkeiten, die weitergehende Kosten auslösen können, erfolgen immer erst nach Rücksprache mit Ihnen.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie gern auch ohne vorherige Kontaktaufnahme zu Ihrem Rechtsschutzversicherer in unsere Kanzlei kommen. Wir klären für Sie alle Formalitäten mit der Versicherungsgesellschaft und werden, soweit gewünscht, erst tätig, wenn die Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers vorliegt.

Selbstverständlich können Sie sich auch jederzeit unverbindlich bei uns nach den Kosten für eine bestimmte Rechtsberatung oder Vertretung erkundigen. Hierüber kann Ihnen in der Regel auch von meinen Mitarbeiterinnen kompetent Auskunft erteilt werden.

Mandanten mit geringem Einkommen haben unter Umständen auch Anspruch auf staatliche Beratungs- bzw. Verfahrens-/Prozesskostenhilfe. Bei gewährter Beratungshilfe ist eine anwaltliche Beratung und eine außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit weitestgehend kostenfrei. Bei gewährter Verfahrens-/ Prozesskostenhilfe übernimmt der Staat im Falle einer gerichtlichen Vertretung die Kosten Ihres eigenen Rechtsanwalts und die anfallenden Gerichtskosten.

Eine Möglichkeit zum Download von Formularen und Informationsmaterial finden Sie hier:

Prozess-/Verfahrenskostenhilfe:
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf;jsessionid=CC3B13566ADFE205021DEA5024497737
 

Beratungshilfe:

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/sites/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/files/Antrag%20Beratungshilfe_0.pdf



Die erforderlichen Formulare können  Sie auch bei uns erhalten. Wir sind auf Wunsch gern beim Ausfüllen behilflich. Sofern Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen möchten, sollten Sie Nachweise über Ihr Familieneinkommen und über Ihre finanziellen Belastungen mitbringen. Meist reichen hier Lohnabrechnungen und Mietvertrag aus. Evtl. fehlende Unterlagen können dann bei Bedarf nachgereicht werden.  Sofern Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beziehen, ist es ausreichend, wenn Sie den letzten Bewilligungsbescheid mit dem dazu gehörenden Berechnungsbogen mitbringen. Weitere Unterlagen werden in diesen Fällen nicht benötigt.

 

 


Kontakt:

Rechtsanwalt

Gerd Hollstein

Struthweg 21

34260 Kaufungen

 

Tel:  +49 5605 / 92 922 92

Fax: +49 5605 / 3228 

kanzlei@ra-hollstein.de  

 

 

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