Arbeitsrecht

Eine tragende Säule meiner Kompetenzen ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.

Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. 

In meiner Eigenschaft als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte. Ich biete fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.

 

Beispiele für meine Tätigkeiten im Arbeitsrecht:

 

  • Personelle Einzelmaßnahmen
  • Begleitung der betrieblichen Personalarbeit
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Restrukturierung und Betriebsänderung
  • Betriebsvereinbarungen

 


Kontakt:

Rechtsanwalt

Gerd Hollstein

Struthweg 21

34260 Kaufungen

 

Tel:  +49 5605 / 92 922 92

Fax: +49 5605 / 3228 

kanzlei@ra-hollstein.de  

 

 

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