Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die die soziale Absicherung des Bürgers zum Gegenstand haben.Hierzu gehören im wesentliche folgende Gesetze:

 

  • Sozialgesetzbuch II - Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Sozialgesetzbuch III - Arbeitsförderung
  • Sozialgesetzbuch V - Gesetzliche Krankenversicherung
  • Sozialgesetzbuch VI - Gesetzliche Rentenversicherung
  • Sozialgesetzbuch VII- Gesetzliche Unfallversicherung
  • Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe
  • Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 
  • Sozialgesetzbuch XI - Soziale Pflegeversicherung

 

Sie können sich gerne mit Ihrem sozialrechtlichen Problem an uns wenden. Nach Schilderung des Sachverhalts können wir Ihnen sagen, ob Ihr Fall in unseren Kompetenzbereich fällt. Falls nicht, können wir Ihnen in aller Regel eine geeignete Kollegin / einen geeigneten Kollegen benennen. 

 


Kontakt:

Rechtsanwalt

Gerd Hollstein

Struthweg 21

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