Verwaltungsrecht

Zum Verwaltungsrecht gehören vor allem die Angelegenheiten, in denen die öffentliche Verwaltung mit rechtlicher Wirkung gegenüber dem Bürger ordnend, gestaltend oder leistend tätig ist.

 

Die Angelegenheiten, die dem Verwaltungsrecht zuzuordnen sind, sind sehr vielfältig.

 

Wir bearbeiten grundsätzlich alle verwaltungsrechtlichen Mandate, soweit sie im Zusammenhang mit unserer zivil- und strafrechtlichen Tätigkeit stehen, so z.B. im Fahrerlaubsnisrecht, bei Erteilung und Entzug von Pilotenlizenzen, im Abfallrecht, im Baurecht und im Fahrpersonalrecht.

 

Sofern Sie ein Widerspruchs- oder Klageverfahren erwägen, können Sie sehr gerne Kontakt zu uns aufnehmen und uns den zu Grunde liegenden Sachverhalt schildern. Wir sagen Ihnen dann offen und ehrlich, ob Ihr Fall in unseren Kompetenzbereich fällt. Falls nicht, können wir Ihnen in den meisten Fällen einen kompetenden Kollegen / eine kompetente Kollegin für Ihr Rechtsproblem benennen. 

 


Kontakt:

Rechtsanwalt

Gerd Hollstein

Struthweg 21

34260 Kaufungen

 

Tel:  +49 5605 / 92 922 92

Fax: +49 5605 / 3228 

kanzlei@ra-hollstein.de  

 

 

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